Berlin, 20. April 2005 - Bei den Kündigungsfristen gilt zweierlei Maß. Mieter können immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für den Vermieter sind die Fristen gestaffelt und richten sich danach, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt: bis fünf Jahre: drei Monate; bis acht Jahre:... Mehr lesen