24. Apr 2015

Das Bestellerprinzip gilt nicht beim Verkauf von Immobilien.

Ab Anfang Juni 2015 soll das Bestellerprinzip in Deutschland gelten. Das Bestellerprinzip bezieht sich ausschließlich auf die Vermietung von Wohnraum. Für den Verkauf von Immobilien gelten weiterhin die alten gesetzlichen Bestimmungen.

Verkäufer einer Immobilie müssen also nicht fürchten, dass nun Sie die Provision für den Makler bezahlen müssen. Auch in Zukunft gilt wie bisher in unserer Region üblich: Der Käufer zahlt die Maklerprovision.

Die Maklerprovision ist im Kaufpreis nicht enthalten. Sie ist gesetzlich verdient und fällig nach notariellem Kaufvertragsabschluss. Die ortsübliche Provision in Berlin und Brandenburg beträgt 7,14 % des Kaufpreises inklusive gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.


Die Vermittlungs-Konditionen bei Schnoor Immobilien im Überblick:

bei Verkauf
Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist von dem Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises inklusive gesetzlich geltender Mehrwertsteuer zu zahlen. Im Verkaufsauftrag wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer (Eigentümer) an Schnoor Immobilien keine Provision zu zahlen hat.


bei Vermietung
Bei Abschluss eines Mietvertrages ist vom Vermieter (Eigentümer) eine Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatsnettokaltmieten inklusive gesetzlich geltender Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Mieter wird nicht provisionspflichtig.