21. Nov 2016

Steffen Schnoor zum Mitglied des Gutachterausschusses von Berlin ernannt

Steffen Schnoor, Inhaber von Schnoor Immobilien, wurde vom Berliner Senator für Stadtentwicklung und Umwelt von Berlin, Andreas Geisel, für die Dauer von vier Jahren zum ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin berufen. Überreicht wurde die Ernennungsurkunde vom Vorsitzenden des Gutachterausschusses Reiner Rössler. Steffen Schnoor folgt damit seinem Vater Eugen Schnoor, der ebenfalls jahrelang als ehrenamtlicher Gutachter (Mitglied) in Berlin tätig war.

 

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen wurden in jedem Landkreis bzw. kreisfreien Stadt der Bundesrepublik Deutschland selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die Gutachterausschüsse bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Da die Gutachterausschüsse in der Regel nur zu Objektbesichtigungen und Beratungen zusammenkommen, bedienen sich die Gutachterausschüsse jeweils einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstellen bereiten die Besichtigungen und Beratungen des Gutachterausschusses vor, veröffentlichen seine Beratungsergebnisse und sind die Anlaufstelle der Bürger für Anfragen, Anträge etc..
 

Die Gutachterausschüsse sollen zur Transparenz des Immobilienmarktes beitragen. Hierzu gehören die gesetzlich definierten Aufgaben nach Baugesetzbuch (BauGB):

  •     Führung der Kaufpreissammlung
  •     Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  •     Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung von Rechtsverlusten und anderer Vermögensnachteile (z.B. bei Enteignung)
  •     Ermittlung von Bodenrichtwerten
  •     Ermittlung von für die Wertermittlung erforderliche Daten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertanpassungsfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren)

 

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