08. Dec 2022

Berliner Solargesetz – wann müssen Eigentümer handeln?

In Berlin gilt ab dem 1.1.2023 eine Solarpflicht. Ziel des Solargesetzes Berlin ist es, die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Mit welchen Maßnahmen müssen Sie als Eigentümer rechnen?

Grundsätze des Solargesetzes

Die Solarpflicht gilt für Neubauten sowie für Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches ab dem 1. Januar 2023. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für solche Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend.

 

Für welche Gebäude gilt das Solargesetz und was muss umgesetzt werden?

Neubauten müssen mindestens 30 % ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 % ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Für den Bestand muss die installierte Leistung jedoch folgende Leistungen nicht überschreiten:

  • bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen: 2 Kilowatt
  • bei Wohngebäuden mit mindestens drei und maximal fünf Wohnungen: 3 Kilowatt
  • bei Wohngebäuden mit mindestens sechs und maximal zehn Wohnungen: 6 Kilowatt

So wird sichergestellt, dass andere Dachnutzungen möglich bleiben. Extensive Gründächer lassen sich mit Photovoltaikanlagen kombinieren.

 

Welche Ausnahmen und Erfüllungsoptionen gibt es?

Eine Ausnahme liegt vor, wenn

  • die Verpflichtung zur Installation und dem Betrieb anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z.B. dem Denkmalschutzrecht, widerspräche oder
  • im Einzelfall technisch unmöglich ist oder
  • nicht vertretbar ist, weil die Bruttodachfläche eines Neubaus aus zwingenden Gründen ausschließlich nach Norden ausgerichtet werden kann oder die Bruttodachfläche eines Bestandgebäudes ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist

Das Solargesetz gilt auch als erfüllt, wenn

  • Solarthermieanlagen im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes errichtet und betrieben werden oder
  • andere Außenflächen des Gebäudes für die Nutzung von Photovoltaikanlagen (Fassaden-PV-Anlagen) genutzt werden.

 

Ferner sieht das Solargesetz Befreiungen von der PV-Pflicht vor, wenn die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbillige Härte führen würde. Befreiungen vom Solargesetz müssen bei der für Energie zuständigen Senatsverwaltung beantragt werden. Die dafür notwendigen Antragsformulare sollen rechtzeitig von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

Sind Sie betroffen?

Die Berliner Senatsverwaltung für Energie stellt ein Online-Tool zur Verfügung durch welches Eigentümer eine erste Einschätzung erhalten, ob Sie die Pflicht nach dem Solargesetz für Ihr Gebäude erfüllen müssen.

Schnoor Immobilien Solargesetz