15. Oct 2022

Denkmalschutz

Eine Denkmalimmobilie, auch genannt Baudenkmal, ist eine Immobilie, die zumeist aufgrund ihrer baulichen historischen Bedeutung als besonders schützenswert eingestuft wird.

Viele Eigenschaften können dazu führen, dass eine Immobilie als historisch bedeutsam eingestuft wird und damit unter Denkmalschutz gestellt wird: Es kann besonders künstlerisch mit zahlreichen Ornamenten gestaltet sein oder einst auch Geschichte geschrieben haben - möglicherweise reicht aber auch eine technische Besonderheit.

Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, so müssen bauliche Veränderungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Genehmigungspflichtig sind zum Beispiel:

  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Dachdeckung
  • Anbringen von Balkonen
  • Neuanstrich der Fassade

Für Instandhaltungen von Immobilien mit Denkmalschutz gibt es besondere Förderungen, dessen Voraussetzungen im Denkmalschutzgesetz (DSchG) definiert sind. Die Förderung wird in dem Umfang gewährt, wie es nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Denkmalimmobilie oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich ist.

Ensembleschutz als erweiterter Denkmalschutz

Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff "Ensembleschutz". Diese Erweiterung des Denkmalschutz kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.

 

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