Die Provisionsteilung – mehr Transparenz oder mehr Chaos?
Bald ist es soweit: Das im letzten Jahr von der Bundesregierung beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.
Mit diesem Gesetz werden bundesweit einheitliche Regelungen eingeführt, die die Transparenz bei der Vermittlung erhöhen sollen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Kosten für die Erwerber zu senken.
Kurz: Die Vertragspartei, die den Makler beauftragt, ist zum Zahlen der Maklerprovision verpflichtet. Mit der anderen Vertragspartei kann sie vereinbaren, dass diese ebenfalls einen Teil der Kosten trägt, jedoch maximal 50 Prozent der Gesamtprovision. Das gilt sowohl für Verkäufer als auch für Käufer.
Aber: Diese neue Regelung gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt, z.B. ein Eigenheim zur Selbstnutzung kauft. Mit Immobilienkäufern, die gewerblich handeln, kann die Maklerprovision weiterhin auch anderweitig vereinbart werden. Für den Erwerb von Baugrundstücken oder Mehrfamilienhäusern gilt sie auch nicht.
Selbst innerhalb der Branche sind die Meinungen gespalten
Einige Makler begrüßen diese Regelung, da sie davon ausgehen, dass damit mehr Objekte über sie verkauft werden. Viele Kunden würden lieber vom „Profi“ kaufen statt von privat, wenn sie keine hohe Provision dafür bezahlen müssten.
Der Justiziar des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), Dr. Christian Osthus, sieht ebenfalls Vorteile für die Verbraucher:
Manche Branchenvertreter fürchten, dass die Beratungsqualität leiden könnte, weil der Makler sich nur dem Auftraggeber verpflichtet fühlt und nicht beide Seiten neutral berät. Oder der Verkäufer sucht den „billigsten“ Anbieter unter den Maklern, der weniger Provision nimmt, ohne auf die Qualität zu achten.
Wiederum andere sehen die Gefahr, dass gerade in Ballungszentren die Provision, die der Verkäufer als Auftraggeber des Maklers zu zahlen hat, auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Entsprechend steigen damit auch die Kaufnebenkosten wie Grundbuch- und Notargebühren und die Grunderwerbsteuer.
Wird der Immobilienkauf dadurch günstiger?
Um mehr Menschen den Immobilienerwerb zu ermöglichen, wäre die Senkung der Grunderwerbsteuer ein effektives Mittel. Eigennutzer könnte man komplett von der Grunderwerbsteuer befreien, um die Eigentumsquote zu erhöhen. Aber das steht hier nicht zur Diskussion.
Ob sich mit diesem Gesetz nun die finanzielle Belastung der Käufer tatsächlich spürbar mindern lässt, wie angeblich gewollt, scheint zumindest fraglich, wird sich aber erst mit der Zeit zeigen.
Nicht am falschen Ende sparen
Ein Immobilienverkauf ist keine einfache oder alltägliche geschäftliche Transaktion. Er erfordert umfassende Marktkenntnisse und eine solide Wertermittlung, langjährige Erfahrung, ein Marketingkonzept, Präsenz auf den einschlägigen Internetportalen, viel Zeit und Aufwand, um ein professionelles Exposé unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften zu erstellen und Besichtigungen mit Kunden durchzuführen.
Dem Eigentümer fehlen oftmals Rechts- und Fachkenntnisse, umfassende Marketinginstrumente und auch der emotionale Abstand zu seiner Immobilie, welche professionelle Verkaufsgespräche mit potentiellen Käufern ermöglichen. Ferner verfügt er über keine vorgemerkten, bereits durch den Makler qualifizierten Kunden, somit kann er sich dem sogenannten Immobilientourimus auch nicht entziehen.
Oftmals ist er zudem konfrontiert mit einem privaten und persönlichen Hintergrund wie Arbeitsplatzwechsel, Scheidung, Tod, Erbfall — Umstände, die gerade den Immobilienverkauf zu einer zusätzlichen Belastung machen.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen diese Arbeit abzunehmen und Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse dabei zu beachten. Als professioneller und zuverlässiger Immobilienmakler seit fünf Generationen bieten wir eine hohe Beratungsqualität.
Überzeugen Sie sich selbst. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Shop in Lichterfelde West.