13. Sep 2021

Maklerprovision Berlins im Vergleich zu anderen Bundesländern

Vermittelt ein Makler erfolgreich eine Immobilie an einen neuen Eigentümer oder Mieter, so hat er Anspruch auf eine Provision. Die Provisionshöhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wird in der Regel aber prozentual auf Grundlage des vermittelten Immobilienwertes berechnet. Wer die Provision bezahlt und ob es innerdeutsche Unterschiede in der Höhe gibt, soll in diesem Beitrag aufgeklärt werden. Wir betrachten ausschließlich den Kauf und Verkauf von Immobilien zur Selbstnutzung.

Wie hoch ist die prozentuale Provision je Bundesland?

Die Courtage unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Provisionhöhe ist beim Immobilienverkauf in Deutschland aktuell noch frei vereinbar, denn es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Es hat sich aber im Laufe der Jahrzehnte durchgesetzt, dass ein Immobilienmakler als Provision bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises erhält. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Unterschiede in der Courtagehöhe nach Bundesländern auf. Auch ein erster Eindruck der Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer entsteht.

Bundesland

Maklerprovision insgesamt

Verkäuferanteil

Käuferanteil

Baden-Württemberg

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Bayern

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Berlin

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Brandenburg

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Bremen

5,95 %

2,975 %

2,975 %

Hamburg

6,25 %

3,125 %

3,125 %

Hessen

5,95 %

2,975 %

2,975 %

Mecklenburg-Vorpommern

5,95 %

2,38 %

2,38 %

Niedersachsen

7,14 % oder

4,76-5,95 %

50 % der fälligen Maklerprovision

50 % der fälligen Maklerprovision

Nordrhein-Westfalen

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Rheinland-Pfalz

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Saarland

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Sachsen

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Sachsen-Anhalt

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Schleswig-Holstein

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Thüringen

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Wer bezahlt die Provision?

Die vorangegangene Tabelle zeigt, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Bis Ende 2020 zahlten die Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen meist alleine die Provision. Da die Immobilienmakler jedoch auch eine Geschäftsbeziehung zu den Verkäufern haben, sieht der Gesetzgeber nun vor, dass sie nun in den meisten Fällen für die Hälfte der Courtage aufkommen.

Fazit

Es gibt einige Möglichkeiten, wer welchen Anteil an der Provision zahlen muss. Vom neuen Gesetz, das seit dem 23.12.2020 gilt, profitieren vor allem Immobilienkäufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Ortsüblich trugen bis dato die Käufer allein die Maklerkosten und werden nun bei den Erwerbskosten entlastet. Ob in Zukunft alle Bundesländer eine Einheitliche Provisionsregelung haben werden, welche auch gesetzlich verankert ist, wird sich zeigen.

Schnoor Immobilien Maklerprovision Berlin