13. Feb 2020

Nach dem Mietendeckel: Kommt nun die „Flatrate“ für Bodenpreise?

Die überparteiliche, sozialdemokratisch geprägte und mit vielen Fachleuten prominent besetzte „Initiative für ein soziales Bodenrecht“ aus München fordert, den „Boden“ nicht dem freien Markt zu überlassen, da er als Ware nicht vermehrbar sei.

Gemeint ist eine Reform der Bodenbesteuerung, um die Steigerung des Bodenwerts, die auf Leistungen der Allgemeinheit beruhe, abzuschöpfen und dieser Allgemeinheit wieder zur Verfügung zu stellen:

„Dabei geht es nicht um das zum eigenen Wohnen oder Erwerb dienende, kleinteilige Boden- und Immobilieneigentum breiter Schichten der Bevölkerung, sondern um Immobilienvermögen, die gewerbsmäßig betrieben und gehandelt werden und vor allem auf die Erzielung von Maximalrenditen aus Bodenwert­steigerungen abzielen.“

Der Begriff „Boden- und Immobilieneigentum“ ist in der Fachsprache unüblich. Eine Immobilie ist ein unbewegliches Sachgut, das unbebaut oder auch bebaut sein kann, wobei das Gebäude dann wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist. Allerdings ist dieser Begriff zur besseren Verständlichkeit der Ziele dennoch sehr wichtig, weil er präzisiert, was die Initiative mit „Boden“ meint: eben nicht bloß unbebaute Grundstücke, sondern auch die Ein- und Mehrfamilienhäuser privater oder gewerblicher Eigentümer.

Bodendeckel in Berlin

In Berlin hingegen will die Bausenatorin Katrin Lompscher „über die Bodenpreise“ reden, die viel zu hoch seien, zur Spekulation einlüden und damit die „größte Neubaubremse“ seien. Daher fordert sie „preissenkende Beschlüsse“.  Meint die Bausenatorin also nur unbebaute Grundstücke? Oder auch den Verkauf eines Einfamilienhauses mit Gewinn, auch wenn das wohl kaum den Neubau bremsen wird?

Die Münchner Initiative sieht vor allem das Instrument der Besteuerung, um die Erlöse daraus wieder dem Neubau zuzuführen und damit die Steigerung der Kaufpreise und Mieten zu stoppen, also planvoll und direkt in den Neubau zu investieren. In Berlin bevorzugt man nach dem Mietendeckel nun plakativ einen „Bodendeckel“ für die Kaufpreise. Und wie beim Mietendeckel auch hier: mit Neubau hat das nichts zu tun.

Die „größte Neubaubremse“ ist nach wie vor die fehlende Bereitschaft des Senats, ausreichend Bebauungspläne zu verabschieden, die die Nutzung der Flächen verbindlich festlegen und den Bauwilligen und Investoren eine Planungssicherheit für ihre Kalkulation gewähren. Zügige Erteilung von Baugenehmigungen mit Auflagen: dass sehr zeitnah gebaut werden muss, dass ein unbebautes Grundstück mit Baurecht nicht mehrmals verkauft werden darf – das verhindert Spekulation.

Ob sich nun die „preissenkenden Beschlüsse“, wie sie die Bausenatorin fordert, auch auf bebaute Grundstücke in privater Hand beziehen und in welcher Höhe die Bodenpreise gedeckelt werden sollen, bleibt abzuwarten.

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