21. May 2024

Was bedeutet das GEG für Verbraucher ? Teil 1 – Wie energetische Effizienz gesetzlich geregelt wird

Das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) greift seit Jahresbeginn für Wohneigentümer. Doch auch wer überlegt, eine Immobilie zu erwerben, sollte die neuen Regelungen kennen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. In unserer dreiteiligen Serie erklären wir prägnant, worauf es jetzt für Verbraucher ankommt. 

GEG, Heizungsgesetz – Was ist das überhaupt ?

Im Zuge politischer Maßnahmen zum Umweltschutz wurde am 08. September 2023 von der Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz; umgangssprachlich auch ‚Heizungsgesetz‘ genannt, beschlossen. Dieses sieht die sukzessive Umstellung vom Verbrauch fossiler Brennstoffe hin zum Heizen mit erneuerbaren, umweltfreundlicheren Materialien vor. Demnach sollen demnächst nur noch Heizungen betrieben werden, welche zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie arbeiten. Dadurch werden Anlagen, welche älter als 30 Jahre und damit auf einem veralteten Stand sind, außer Betrieb genommen.

Welche Anlagen müssen getauscht werden ?

Ist die Heizung älter als 30 Jahre, muss sie bis Ende 2024 getauscht werden. So ist der Betrieb von ineffizienten Konstanttemperaturkesseln demnach verboten. Diese Art der Heizkessel verfügt nicht über Maßnahmen der Temperaturregulierung und läuft dementsprechend mit einer konstanten Temperatur, was ineffektiv ist und einen höheren CO₂ -Ausstoß verursacht.

Ob die Anlage betroffen ist erkennt man am Typenschild, auf dem das Baujahr der Heizung vermerkt ist, oder am Vorhandensein von Außentemperatursensoren und der Möglichkeit einer Nachtabsenkung. Beides ist zum weitergehenden Betrieb des Kessels zwingend notwendig. Eine Austauschpflicht der Modelle besteht bereits seit 2020; kommt der Verbraucher dem nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Interessant ist dies nicht nur für Besitzer einer Immobilie, sondern auch für potentielle Kunden. Der Bestandsschutz für Heizungen gilt nämlich ausschließlich für Immobilienbesitz seit dem Jahr 2002. Wer sein Eigentum danach erworben hat (auch durch Erbschaft) oder gerade im Begriff ist, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, befindet sich nun in der Pflicht. Das bedeutet, dass bei anstehenden Sanierungsarbeiten im Zuge eines Immobilienerwerbs noch der Austausch einer Heizung anfallen kann, sofern sie nicht den neuen Kriterien des GEG entspricht.

Was jetzt auf Verbraucher zukommt – Fazit

Die Umstellung auf das Heizen mit erneuerbaren Energien ist mit dem Gebäudeenergiegesetz besiegelt und wird fortan von Wohneigentümern umgesetzt werden müssen. Wer seine Immobilie nicht mindestens seit 2002 besitzt, wird auf Dauer nicht umhinkommen, die Heizanlage ersetzen oder modernisieren lassen zu müssen, sollte sie noch nicht zu mindestens 65 % mit Brennstoffen nicht-fossiler Art befeuert werden. Hierzu kann es sinnvoll sein, einen Energieberater der Verbraucherzentralen oder einen Energie-Effizienz-Experten zu Rate zu ziehen. In Ausnahmefällen sorgt ein Härtefallantrag für die Befreiung von der Umsetzung des GEG, auch ist finanzielle Unterstützung bei nachweisbarer Mittellosigkeit oder Pflegebedürftigkeit möglich.