09. Nov 2018

Schnoor Immobilien fordert gesetzliche Verpflichtung zur Einschaltung eines Maklers beim Grundstückshandel

Gerade hat die Bundesregierung die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Makler eingeführt. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass besondere Kenntnisse für den Grundstückshandel wichtig sind, um den Verbraucher zu schützen. Die besonderen Marktkenntnisse sind von Nöten, da es sich meist um das wichtigste Wirtschaftsgut des Verbrauchers handelt und zur Altersvorsorge beiträgt. Die Einführung des Bestellerprinzipes bei der Vermietung von Wohnimmobilien führte dazu, dass vermehrt Privatanbieter ihre Immobilien ohne Einschaltung eines professionellen Vermittlers selbst vermieten. Die Einhaltung der Rechtslage bei Mietverträgen wird durch einen neutralen Fachmann, der beratend zu Seite, somit nicht geprüft. Mietrechtsstreitigkeiten und die Überlastung der Gerichte sind die Folge. Da die Gesetze von den Vermietern oftmals umgangen werden, möchte die Regierung nun eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Für die Einhaltung der Gesetze fordert Steffen Schnoor den Makler als Schutz- und Kontrollinstanz. Eine Einführung des Bestellerprinzipes für den Verkauf von Wohnimmobilien würde die Situation noch verschärfen. Der Verbraucherschutz ist nicht mehr gewährleistet, da mehr Verkäufe ohne Hinzuziehung eines Fachmannes stattfinden würden. Damit geht eine Einsparung der Maklerprovision auch zu Lasten des Gemeinwohls. Es entfällt die Beratung der Vertragspartner und die Prüfung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Makler. Der Verbraucher verfügt in der Regel nicht über ausreichende Kenntnisse des Vertragsrechtes und des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Schnoor Immobilien fordert deshalb von der Politik im Sinne des Verbraucherschutzes anstatt über der Einführung des Bestellerprinzipes für den Verkauf von Wohnimmobilien nachzudenken, eine gesetzliche Verpflichtung zur Einschaltung eines professionellen Immobilienmaklers beim Grundstückshandel. Der geschulte Makler verfügt als Schutz- und Kontrollinstanz über die gesetzliche Erlaubnis zur Vermittlung einer Immobilie und erfüllt somit neben einem Notar als einziger geschulter Marktteilnehmer über die Voraussetzung für die Vermittlung von Immobilien im Sinne des Verbraucherschutzes.