Baulandmobilisierungsgesetz (§ 250 Baugesetzbuch)
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Am 23.6.2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten.
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum nur mit Genehmigung
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) sieht ein sogenanntes "Umwandlungsverbot" vor. Dies ist geregelt im neu eingefügten § 250 BauGB. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen steht nun unter Genehmigungsvorbehalt der Kommunen. Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, die Umwandlung bei Miethäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten zu untersagen, sofern der Wohnungsmarkt in einem Gebiet als angespannt gilt. So darf zum Beispiel die Landesregierung in Berlin per Rechtsverordnung (§ 201a BauGB) bestimmen, ob Teile von Berlin, die gesamte Stadt oder einzelne Bezirke von Berlin vom Umwandlungsverbot betroffen sind. Die Rechtsverordnungen gelten maximal bis Ende 2026. Die geplanten schärferen Regeln für die Umwandlung sollen zunächst "für fünf Jahre" bis zum Stichtag 31.12.2025 gelten.

Ausnahmen im Baulandmobilisierungsgesetz
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen gilt die Genehmigungserfordernis nicht. Aber aufgepasst: Die Länder dürfen die Spanne auch auf "3 bis 15 Wohnungen" festlegen.
Auch wenn die Wohnungen eines Gebäudes zumindest an zwei Drittel der Mieter verkauft werden, Erben oder Familienangehörige des Eigentümers die Eigentumswohnungen selber nutzen wollen oder eine besondere wirtschaftliche Notlage vorliegt, sind Ausnahmen im Baulandmobilisierungsgesetz vorgesehen.
Weitere Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz
Das Baulandmobilisierungsgesetz beinhaltet auch noch weitere Änderungen, mit denen die Gemeinden leichter und schneller Bauland zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für den Wohnungsbau in Deutschland bereitstellen können. Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält unter anderem Neuerungen wie Erleichterungen für den Wohnungsbau, die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte zum Verkehrswert und eine Erweiterung des Baugebots, um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter erschließen zu können.
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Ihr Team von Schnoor Immobilien