Der Verkauf meiner Immobilie
Sie bewohnen ein Einfamilienhaus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung und tragen sich mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen, der derzeit am Markt erzielbar ist? Das Bieterverfahren scheint dabei im ersten Moment eine attraktive Lösung zu sein. Bietet es aber nach längerem Überlegen wirklich die meisten Vorteile oder gibt es vielleicht eine bessere Alternative bzw. sinnvollere Variante? Es ist ratsam, sich die Zeit zu nehmen, die verschiedenen Modelle des Immobilienverkaufs zu betrachten, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und das Beste für sich zu erreichen.
Das Bieterverfahren
Das Bieterverfahren ist eine Alternative zum klassischen Immobilienverkauf. Es soll zu einem schnellen Vertragsabschluss und einem hohen Verkaufserlös führen. Beim privaten Bieterverfahren obliegt die Preisbildung den Kaufinteressenten. Aber Achtung: Es ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung. Im Gegensatz zum klassischen Verkaufsprozedere, bei dem der Verkäufer den Angebotspreis vorgibt, muss beim Bieterverfahren der Kaufinteressent sein Kaufpreisangebot bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt des Verkäufers abgeben.
Nachteile des Bieterverfahrens
In der Regel erzeugt das Bieterverfahren mehr quantitative Nachfrage. Das kostet viel Zeit und Arbeit. Eine Selektion der Käuferschaft findet aufgrund des fehlenden Angebotspreises (Orientierungshilfe für den Markt) nicht statt. Dadurch beschäftigt sich der Verkäufer auch mit Menschen, die die Immobilie nicht finanzieren können.
Das Bieterverfahren hat vor allem bei ernsthaften Kaufinteressenten ein negatives Image. Es besteht die Gefahr, potentielle Käufer zu verlieren, bevor sie sich mit der Immobilie intensiv beschäftigt haben. Denn Zwänge, Intransparenz und hohe Kosten am Anfang eines Verkaufsprozesses senken die Motivation der Käufer.
Der ernsthafte Interessent wird für eine realistische Preisfindung auf einen Sachverständigen zurückgreifen. Die Kosten hierfür wird er nur tragen, wenn er eine gewisse Wahrscheinlichkeit sieht, den Zuschlag für die Immobilie zu erhalten. Gutachter schätzen den Wert einer Immobilie oftmals niedriger ein als ein vom Verkäufer vorgegebener Angebotspreis mit Verhandlungsspielraum wie beim klassischen Immobilienverkauf.
Durch die Fristsetzung und den Zeitdruck des Verkäufers erfolgt die Abgabe eines Kaufangebotes unter Umständen ohne die vorherige Sicherstellung der Finanzierung des Bieters. Auch deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Kaufvertragsabschluss zwischen den Beteiligten kommt, erfahrungsgemäß geringer als beim klassischen Verkauf.
Die sinnvolle Variante: Der klassische Immobilienverkauf mit anschließendem Bieterverfahren
Die Festlegung eines Angebotspreises aufgrund einer qualifizierten Wertermittlung schafft eine Vorselektion der Zielgruppe, ohne dass man dadurch einen ernsthaften Kaufinteressenten verliert. Die Wahl des richtigen Angebotspreises führt im Verkäufermarkt oftmals zur Abgabe mehrerer ähnlich hoch ausfallender Kaufangebote in einem kurzen Zeitraum. Da der Eigentümer die Immobilie nur einmal verkaufen kann, ist es möglich, im fortgeschrittenen Verkaufsprozess ein transparentes Bieterverfahren für die übrig gebliebenen Kaufinteressenten anzuschließen, das allen die gleichen Chancen einräumt, die Immobilie zu erwerben und den Kaufpreis in der Regel noch einmal erhöht.