Lastenausgleich durch Corona: Kommt der Lastenausgleich bei Immobilien für Eigentümer?
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzen, sollten Sie jetzt hellhörig werden. Die Coronakrise verursacht hohe Kosten für den Staat. Wer Häuser und Wohnungen besitzt, kommt in der Krise bisher glänzend weg. Eigentümer von Grund und Boden sind aus Sicht diverser politischer Interessenvertreter von der schweren wirtschaftlichen Krise weitgehend verschont geblieben und profitieren von der Wertstabilität der Immobilie. Da die Schulden des Staates eines Tages zurückgezahlt werden müssen, spielen immer mehr Politiker mit dem Gedanken, an das Immobilienvermögen der Bürger zu gehen und Eigentümer von Immobilien im besonderen Maße an der Finanzierung der Krisenlasten zu beteiligen. Auch Vertreter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sehen Immobilieneigentümer als Krisengewinner und empfehlen, Immobilienbesitzer mit einer Steuer an den Kosten der Coronakrise zu beteiligen.
Was genau ist der Lastenausgleich bei Immobilien?
Der Lastenausgleich ist eine einmalige Vermögensabgabe in Form einer Zwangshypothek für den Eigentümer einer Immobilie zu Gunsten des Staates. Die Tilgung der Hypothekenlast wird auf Jahre verteilt.
Das sogenannte Lastenausgleichsgesetz trat schon einmal 1952 wegen einer Überschuldung des Staates in Kraft. Die Bürger hatten 50 Prozent ihres gesamten Vermögens abzugeben. Also die Hälfte des festgelegten Immobilienwerts und des Ersparten. Die Vermögensabgabe streckte sich über 30 Jahre.
Ab wann droht die Vermögensabgabe (Lastenausgleich)?
Mit dem Ende der Pandemie droht das Thema Vermögensabgabe erneut auf den Tisch zu kommen, weil 2022 die Schuldenbremse wieder gilt und ab 2026 die Tilgung der Corona-Schulden ansteht; dann braucht es Ausgabenkürzungen, Steuererhöhungen und vielleicht auch eine Lastenausgleichsabgabe.
Was bedeutet der Lastenausgleich für Immobilieneigentümer?
Für viele Immobilienbesitzer wird der Lastenausgleich zur Existenzkrise, weil sie die Hypothekenzinsen nicht abbezahlen können. Eine Umschichtung von Vermögenswerten kann daher sinnvoll oder notwendig sein.
Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Ihr Team von Schnoor Immobilien