Maklerrecht (Maklerprovision)

Das aktuelle Maklerrecht – Was ändert sich durch das neue Gesetz seit dem 23. Dezember 2020

Mit dem Gesetz wurden deutschlandweit die Regeln zur Maklerprovision vereinheitlicht. Welche Varianten der Provisionsvergütung gibt es jetzt?

Doppeltätigkeit – Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision

Der Makler ist in einer Doppelfunktion gleichermaßen für den Verkäufer wie für den Käufer tätig. Mit beiden vereinbart er eine anteilige Provision, in der Regel 6 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Jede der Kaufvertragsparteien bezahlt folglich gleichviel.

Einseitige Vertretung – nur der Verkäufer zahlt die Provision

Zwischen Verkäufer und Makler wird vereinbart, dass der Makler ausschließlich das Interesse des Verkäufers vertritt und nur dieser ihn bezahlt (Innenprovision).

Einseitige Vertretung – Abwälzung eines Provisionsanteils

Der Makler schließt zunächst mit dem Verkäufer einen Maklervertrag, worin eine Provisionszahlung vereinbart wird. In dem Vertrag wird ausgemacht, dass der Makler den Käufer zur Zahlung der Hälfte der Provision verpflichten darf (Abwälzung). Der Käufer unterschreibt einen Vertrag (sogenannter Schuldeintritt) und muss die Provision erst zahlen, wenn Makler oder Verkäufer nachgewiesen haben, dass der Verkäufer bereits die Provision bezahlt hat.

Beauftragung durch den Käufer – nur dieser entrichtet die Provision

Der Makler ist ausschließlich für den Käufer aktiv. Der Makler darf dem Käufer im Rahmen eines Suchauftrages nur Immobilien anbieten, die er bis dato noch nicht in der Vermarktung hatte (In der Praxis kommt dieser Fall quasi nicht vor).

Für wen und welche Immobilienarten gilt das Gesetz (Maklerrecht)

Das neue Maklerrecht gilt für die Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Auch Erbbaurechte, Dauerwohnrechte sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken, Doppelhaushälften und Einliegerwohnungen fallen darunter. Es spielt keine Rolle, ob die Immobilie vermietet ist oder zur Selbstnutzung erworben wird. Ausgenommen vom Gesetz (Maklerrecht) sind der Verkauf von Grundstücken, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie gewerblicher Objekte. Künftig müssen alle Verträge in Textform geschlossen werden. Das Gesetz findet bei Verbrauchern Anwendung. Mit gewerblichen Käufern kann die Maklervergütung weiterhin frei vereinbart werden.

Schnoor Immobilien Maklerrecht

Schnoor Immobilien – Der seriöse Makler vor Ort

Seit über 100 Jahren sind wir erfolgreich als Immobilienmakler in Berlin tätig. Zahlreiche Kunden haben wir seitdem beim Kauf und Verkauf von Wohn- und Anlageimmobilien unterstützen können. Mit Sachkenntnis und langjähriger Markterfahrung begleiten wir Sie als Makler bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Villen, Baugrundstücken oder Miethäusern in Berlin. Wir sind Gründungs- und Vorstandsmitglied im Ring Deutscher Makler (RDM Landesverband Berlin und Brandenburg) und spezialisiert auf den Immobilienmarkt im Südwesten von Berlin. Als Mitglied im Gutachterausschuss von Berlin verkaufen wir in 5. Generation Immobilien in der Region.

Steffen Schnoor steht Ihnen für weitere Informationen und ein individuelles Beratungsgespräch, gern auch in unserem Immobilienshop in Lichterfelde West, zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht, wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

 

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Aber Vorsicht beim Immobilienverkauf: Die am Markt vielfach angebotene kostenlose Wertermittlung benötigt keinen Sachverstand. Sie können die Expertise eines qualifizierten Gutachters nicht ersetzen. Bei der Preisfindung sollte man sich daher nicht ausschließlich der Hilfe automatisierter Programme bedienen. Es besteht die Gefahr viel Geld zu verlieren.

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