03. Mar 2022

Immobilie geerbt – was nun?

Fast jeder zweite Erblasser hinterlässt in seinem Nachlass eine Immobilie. Tritt der Erbfall ein, lässt das Gesetz den Erben wenig Zeit zur Trauer. Erfahren Sie unter anderem, was Erben in diesem Fall beachten sollten.

Was passiert mit Eintritt des Erbfalls?

Mit Eintreten des Erbfalls werden Sie gesetzlicher Erbe oder als testamentarisch bestimmter Erbe automatisch Erbe und damit Rechtsnachfolger des Erblassers. Das bedeutet, dass Sie sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Verstorbenen übernehmen. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass der Nachlass nicht herrenlos wird. Sie können die Erbschaft aber auch ausschlagen, wenn Sie diese nicht annehmen möchten. Dazu müssen Sie Form und Frist der Ausschlagung unbedingt beachten.

Ist der Nachlass werthaltig oder überschuldet?

Da Sie als Erbe nicht nur die Vermögenswerte übernehmen, sondern auch die Verbindlichkeiten, macht es Sinn das Erbe auszuschlagen, wenn die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen. Für die Entscheidungsfindung sind der Wert und die Nutzbarkeit einer Immobilie mit einzubeziehen und für den Laien nicht sofort erkennbar. Unser Tipp: Nehmen Sie als Erstes Einsicht in das Grundbuch! Sie als Erbe haben ein Recht auf Einsicht. Daraus ergeben sich eventuell bestehende Belastungen mit Grundschulden, Hypotheken und sonstigen Dienstbarkeiten. Diese Eintragungen haben unter Umständen einen erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert der geerbten Immobilie. Um den Wert der Immobilie zu ermitteln, sollen Sie deshalb schnellstmöglich einen seriösen Makler oder vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken mit einer Wertermittlung oder einem Gutachten beauftragen. Ist der Nachlass werthaltig, aber die Immobilie z.B. sanierungsbedürftig müssen Sie kalkulieren, ob sich eine Sanierung wirtschaftlich lohnt und ob Sie diese nicht nur finanzielle Herausforderung tragen wollen.

Was tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?

Wenn der Nachlass insgesamt überschuldet ist sollten Sie die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlagen. Tun Sie dies nicht, könnte es Konsequenzen für Sie als Erben haben. Der überschuldete Nachlass birgt oft Verbindlichkeiten, welche auf den ersten Blick für Sie als Erben unkalkulierbar sind. Hier entsteht die Gefahr einer Kostenfalle. Prüfen Sie daher eingehend, ob Sie als rechtmäßiger Erbe die Erbschaft ausschlagen möchten.

Was tun, wenn der Nachlass werthaltig ist?

Neben liquiden Mitteln, welche Sie geerbt haben, sind eventuell auch werthaltige Immobilien Teil des Nachlasses. Klären Sie umgehend, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen möchten.  Dabei spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle, denn sobald der Wert des Nachlasses Ihren persönlichen Erbschaftssteuerfreibetrag übersteigt, müssen Sie Erbschaftssteuer entrichten. Hierbei gibt es einige Ausnahmen.

Sind Sie Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner oder Kind des Erblassers und bewohnen die geerbte Immobilie selbst für 10 Jahre, werden Sie von der Erbschaftssteuer befreit. Überschreitet die Wohnfläche der Immobilie 200 m² fällt für Sie als Kind des Erblassers eine Erbschaftssteuer an wenn der Wert der zusätzlichen Quadratmetern den Freibetrag von 400.000 € überschreitet. Unser Tipp: Haben Sie das Erbe angenommen, nutzen Sie eine Gebührenfreiheit beim Grundbuchamt, indem Sie binnen zweier Jahre das Grundbuch berichtigen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen.

Wenn Sie eine vermietete Immobilie erben, treten Sie als Rechtsnachfolger in bestehende Mietverträge mit Mietern ein und führen diese grundsätzlich fort. Sie können den Mietern fristgerecht wegen Eigenbedarfs kündigen, sollten Sie die Immobilie selbst bewohnen wollen. Ist die Immobilie bereits in Wohnungseigentum aufgeteilt, gibt es in der Regel einen Hausverwalter (WEG-Verwalter), bei dem Sie sich über die Situation der Immobilie informieren können. Dies dient als Grundlage dafür, ob Sie sich für ein Behalten oder Veräußern der Immobilie entscheiden wollen.

Sollten Sie die Immobilie veräußern wollen, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Makler, um den Verkehrswert des Objektes einschätzen zu lassen. Der Makler kennt die Begebenheiten vor Ort und hat eventuell schon Interessenten für Ihre Immobilie im Suchkundenstamm. Desweiteren steht Ihnen ein Immobilienmakler bei Fragen zu bestehenden Darlehen oder sonstigen Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Immobilie zur Verfügung und arbeitet mit Ihnen gemeinsam auf einen erfolgreichen Verkauf hin.

 

Sollten Sie eine Beratung zum Verkauf Ihrer geerbten Immobilie wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Ihr Team von Schnoor Immobilien

Schnoor Immobilien Erbschaft