Löschung der Grundschuld
Was ist die Grundschuld?
Nehmen Sie einen Kredit bei einer Bank auf um Ihre Immobilie zu finanzieren, so ist die Bank im Grundbuch eingetragen. Falls Sie den Kredit nicht mehr bedienen können, hat die Bank dadurch Zugriff auf Ihre Immobilie. Dies ist ein Sicherheitsmechanismus der Banken für die Zahlungsunfähigkeit Ihrer Kreditnehmer. Haben Sie das ursprünglich aufgenommene Darlehen bei der Bank zurückgezahlt, bekommen Sie dies von der Bank mit einer Löschungsbewilligung bescheinigt.
Wann ist es sinnvoll die Grundschuld löschen zu lassen?
Es ist nicht immer unbedingt sinnvoll oder von Nöten die Grundschuld löschen zu lassen. Denken Sie nicht an einen Verkauf Ihrer Immobilie kann die Grundschuld weiterhin im Grundbuch vermerkt bleiben. Ihnen würden bei der Löschung Kosten entstehen, die im nächsten Absatz näher erläutert werden. Außerdem ist eine Beibehaltung der Grundschuld sinnvoll, wenn Sie Modernisierungen an der Immobilie vorhaben, wozu Sie einen Kredit bei derselben Bank aufnehmen wollen, die Ihnen ursprünglich ein Darlehen gewährt hat. Um der Bank die nötige Sicherheit für eine erneute Finanzierung entgegenzubringen macht sich die noch eingetragene Grundschuld gut.
Wollen Sie Ihre Immobilie gerne veräußern macht eine Löschung der Grundschuld Sinn. Denn der Käufer möchte keine Immobilie erwerben, die finanziell belastet ist – er will einen „sauberen“ Grundbucheintrag. Dennoch ist eine bestehende Grundschuld in der Praxis aber meist kein Hindernis, denn die Löschung der Grundschuld kann im Kaufvertrag eindeutig geregelt werden.
Wie können Sie die Grundschuld löschen lassen?
Wenn Sie sich nun entschlossen haben die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen müssen Sie zunächst einen Notartermin vereinbaren. Mit der Löschungsbewilligung der Bank kann Ihr Notar beim Grundbuchamt veranlassen, dass die Grundschuld gelöscht wird. Achtung: In einzelnen Fällen kann ein Grundschuldbrief von Nöten sein, nämlich dann, wenn eine Grundschuld verbrieft ist. Trifft dieser Fall auf Sie zu, aber Sie haben den Grundschuldbrief nicht, droht ein kostenintensives Gerichtsverfahren um die Grundschuld löschen zu lassen. Lassen Sie sich hier unbedingt von Ihrem Notar beraten. Die mit der Löschung verbundenen Kosten fallen für den Notar und die Gebühren an, welche vom Grundbuchamt erhoben werden. Diese belaufen sich in der Regel auf jeweils 0,2 Prozent der Grundschuld. In der Praxis wird die Grundschuldlöschung vom Notar vorgenommen, spätestens mit Beurkundung des Kaufvertrags der Immobilie.
Zusammenfassung
Sollte die Grundschuld nun gelöscht werden oder nicht? – So pauschal lässt sich das nicht beantworten. Es kommt dabei auf die Umstände der Immobilie, etwaiger Modernisierungsvorhaben oder sogar den potenziellen Verkauf Ihrer Immobilie an. Stellen Sie in Ihrem individuellen Fall fest, ob eine Löschung und die damit verbunden Kosten sinnvoll sind.