04. Sep 2019

Referentenentwurf zum Mietendeckel in Berlin veröffentlicht!

Alles zum aktuellen Referentenentwurf finden Sie hier!

Die Mieten in Berlin dürfen nach Senatsplänen ab 2021 um bis zu 1,3 Prozent im Jahr steigen, sofern sie die geplanten Obergrenzen nicht überschreiten.

Das sieht der Referentenentwurf für den Mietendeckel hervor, der nun online einsehbar ist. Wird er Gesetz, gilt der sogenannte Mietenstopp rückwirkend zum 18. Juni 2019. Betroffen sind auch Staffelmieten. Eine Senkung der Miete ist bis zur Obergrenze möglich. Die Mietobergrenzen liegen je nach Baualter zwischen 3,92 Euro und 9,80 Euro netto kalt je Quadratmeter, hinzu können Modernisierungsumlagen von höchstens 1,40 Euro je Quadratmeter kommen. Wer mehr als 30 Prozent seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben muss, kann eine Senkung bis zur Obergrenze beantragen. Ausgenommen vom Mietendeckel sind Neubauten ab 2014, öffentlich geförderter Wohnungsbau, Wohnheime und Wohnraum privater Träger der Wohlfahrtspflege. Der Senat will den Entwurf Mitte Oktober beschließen, seit Montag, dem 2. September 2019, werden Verbände angehört. Das Gesetz soll für die nächsten fünf Jahre gelten.

Bis Mitte September sollen zu diesem Thema nun die Fachkreise und Verbände angehört werden.

Hier können Sie den Referentenentwurf downloaden