31. Oct 2019

Wichtige Informationen zum Mietendeckel

Der Senat hat den Entwurf der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher zu einem „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ beschlossen.

Wesentliche Regelungen sind das Einfrieren der Mieten auf fünf Jahre und die Festlegung der Mietobergrenzen.

Der Mietendeckel soll im ersten Quartal 2020 in Kraft treten. Das Einfrieren der Mieten gilt rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019 und gilt für etwa 1,5 Millionen Haushalte in Berlin. Die Mietobergrenzen orientieren sich an den Werten des Mietspiegels von 2013.

Auf der Webseite des Senats finden Sie alle wichtigen Informationen zum Mietendeckel:

https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/

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