09. Aug 2021

Baulandmobilisierungsgesetz: Das neue Umwandlungsverbot von Miethäusern in Berlin

Die Suche nach Wohnungen zur Miete in der Hauptstadt ist für viele Berliner und Berlinerinnen eine bekannte Herausforderung. Die Knappheit von Mietwohnungen spitzt sich durch die zunehmende Anzahl der in Eigentum umgewandelten Wohnungen in Berlin und bundesweit zu, sodass die Politik mit dem Baulandmobilisierungsgesetz darauf reagierte.

Die Rechtsverordnung nach dem Baulandmobilisierungsgesetz von Berlin

Der rot-rot-grüne Senat hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 auf Grundlage des neu geschaffenen Baulandmobilisierungsgesetz (§250 BauGB) eine Rechtsverordnung beschlossen, in der die ganze Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen wird. Diese Verordnung trat am 04.08.2021 in Kraft. Über diese Bestimmung wird eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Wohngebäuden ab fünf Wohnungen eingeführt. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, nimmt dazu wie folgt Stellung: „Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führt zum Verlust an bedarfsgerechten Mietwohnraum in der gesamten Stadt. Die Umwandlungsverordnung nach §250 BauGB kann […] stadtweit helfen das Mietwohnungsangebot zu schützen.“

Die Sicht der Privatwirtschaft zum Umwandlungsverbot

Anders sehen es Vertreter der privaten Immobilienwirtschaft. „Die Regelung läuft dem erklärten Ziel zuwider, Wohnungseigentum zu begründen“, sagte Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin. „Wenn es aus dem Bestand keine weiteren Eigentumswohnungen gibt, dann kommt es zu einer Verknappung und die Preise gehen hoch.“ Für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen werde es dann noch schwieriger als jetzt schon, sich eine eigene Wohnung zu kaufen, erwartet Brückner: „Es scheint ein absolutes Luxusgut zu werden.“

Ausblick für Berlin

Berliner Mieterinnen und Mieter erhoffen sich hierdurch zwar eine erleichterte Wohnungssuche und eine zunehmend entspannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Potentiellen Käufern von Wohnungen wird das Umwandlungsverbot und die damit einhergehende Verknappung an Eigentumswohnungen jedoch möglicherweise die Bildung von Wohneigentum erschweren. Die Zukunft wird zeigen, wie sich das Baulandmobilisierungsgesetz auf den Berliner Wohnungsmarkt für Eigentümer und Mieter auswirken wird.

Schnoor Immobilien Baulandmobilisierungsgesetz